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Kritische Infrastrukturen (KRITIS)

Die wichtigsten Infrastrukturen haben kleinere Toleranzgrenzen

Kritische Infrastrukturen (KRITIS)

Die Funktionsfähigkeit von KRITIS-Unternehmen und -Einrichtungen ist entscheidend für die öffentliche Sicherheit und Versorgung. Entsprechend unterliegt sie strengen gesetzlichen Anforderungen zur Sicherstellung von Resilienz und Schutz.

Die regulatorischen Vorgaben waren bislang im BSI-Gesetz, der KRITIS-Verordnung sowie den branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) verankert. Seit März 2026 ergänzt das KRITIS-Dachgesetz diese Regelwerke und schafft einen einheitlichen Rahmen für die physische und organisatorische Resilienz kritischer Infrastrukturen.

KRITIS

KRITIS Dienstleistungen

Wir bringen unsere umfangreiche Erfahrung aus dem Betrieb von Data Center Infrastrukturen in die Absicherung, Resilienz, Ausführung und den Betrieb von kritischen Infrastrukturen ein. Unser Ziel ist es, die kritischen Dienstleistungsprozesse der jeweiligen Sektoren technisch abzusichern. Wir bieten umfassende Risiko- und Gefahrenanalysen, die in Risikovermeidungs- und Minderungsmaßnahmen gegenüber Umweltgefahren, Unfällen, Sabotage/Terrorismus sowie Störungen der Ver- und Entsorgung münden.

Unsere Expertise umfasst auch die Umsetzung von Infrastruktur-Monitoring-Lösungen zur frühzeitigen Erkennung von Störungen und zur Einleitung präventiver und reaktiver Maßnahmen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Durchführung von Notfall- und Notbetriebstests sowie bei der Entwicklung und Implementierung eines umfassenden Resilienzkonzeptes.

Unsere Berater verfügen über die zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG und sind zertifizierte Resilienzmanager KRITIS (BVSW). Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir die Sicherheit und Resilienz Ihrer kritischen Infrastrukturen gewährleisten können.

Häufig gestellte Fragen

Was ist KRITIS?
KRITIS (Kritische Infrastrukturen) bezeichnet Unternehmen und Einrichtungen, deren Ausfall die öffentliche Sicherheit, Versorgung oder Ordnung gefährden würde. Sie unterliegen besonderen gesetzlichen Anforderungen an IT-Sicherheit, Verfügbarkeit und Meldepflichten. Die regulatorische Grundlage bilden das BSI-Gesetz, die BSI-Kritisverordnung sowie das NIS2-Umsetzungsgesetz (seit 2025). Seit 2026 ergänzt das KRITIS-Dachgesetz diese Vorgaben um Anforderungen an die physische und organisatorische Resilienz kritischer Infrastrukturen.
Welche Branchen fallen unter KRITIS?
Zu KRITIS zählen unter anderem Energieversorger, Wasser- und Lebensmittelversorgung, Gesundheit, Finanzwesen, Transport & Verkehr, IT/TK sowie staatliche Verwaltung. Mit NIS-2 erweitert sich der Kreis deutlich.
Wie unterstützt b-unity KRITIS-Betreiber?
Wir beraten und implementieren konkrete Maßnahmen zur Erfüllung der KRITIS-Anforderungen – von Risikoanalyse über technische Schutzmaßnahmen bis hin zu Audit-Vorbereitung, Notfallplanung und Meldewesen.
Bleibt ein KRITIS-Setup auch unter NIS-2 gültig?
Ein bestehendes KRITIS-Setup bleibt die Grundlage – muss jedoch an die erweiterten Anforderungen von NIS2 und neuen regulatorischen Vorgaben angepasst werden. Wir berücksichtigen bei der Planung stets den aktuellen Rechtsrahmen, damit Ihre Infrastruktur dauerhaft compliant und zukunftssicher bleibt.

Schützen Sie Ihre kritischen Infrastrukturen –
mit Experten an Ihrer Seite!

Ihre KRITIS-Infrastruktur in sicheren Händen

Sichern Sie Ihre wichtigsten Systeme und Prozesse gegen Störungen und Gefahren ab. Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir die Resilienz und Sicherheit Ihrer KRITIS-Infrastrukturen stärken und Ihnen helfen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.